Patienteninformation zur GOT
Liebe Patientenbesitzer,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ab dem 22. November 2022 die vom Bundesrat beschlossene Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten ist, welche nun erstmalig seit 1999 umfassend geändert und den neuesten medizinischen Standards angepasst wurde. Die Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen und lt. Gebührenordnung in Rechnung zu stellen.
Ich bitte um Ihr Verständnis!
Weitere Informationen finden Sie unter Bundestierärtzekammer

